- Antrag auf Kostenübernahme für Zahnersatz
- Antrag auf Kostenübernahme kieferorthopädischer Behandlung
- Kostenvoranschlag
- Honorarnote mit Nachweis über die Bezahlung des Honorars (bestätigte/r Zahlungsabschnitt/e oder Sammelauftrag des Kreditinstitutes, Ausdruck der Internetüberweisung oder mit der Unterschrift der/des Zahnbehandlerin/Zahnbehandlers versehener Saldierungsvermerk auf der Honorarnote)
... kann/können auf folgendem Wege unter Angabe von IBAN und BIC Ihrer Bankverbindung, sowie der zehnstelligen Versicherungsnummer formlos eingereicht werden:- Per Post an die:
Wiener Gebietskrankenkasse
Gruppe Zahnbehandlung-Zahnersatz
1100 Wien, Wienerbergstraße 15-19 - Zur Weiterleitung in:
einem Kundencenter/einer Bezirksstelle der WGKK - Persönlich bei der:
Gruppe Zahnbehandlung-Zahnersatz
(Kundenverkehr: Montag bis Freitag von 07.00 bis 14.30 Uhr) Wiener Gebietskrankenkasse
1100 Wien, Wienerbergstraße 15-19 -
Online
Bestätigungen über die Höhe der angewiesenen Rückerstattung werden auf Wunsch gerne zugesandt. Wird solch eine Bestätigung von Ihnen benötigt, geben Sie uns bei Ihrer Einreichung einen diesbezüglichen Hinweis.
Die Bewilligung von Anträgen auf Kostenübernahme für Zahnersatz wird auch in den Kundencentern/Bezirksstellen der Wiener Gebietskrankenkasse durchgeführt.
Folgende Anträge werden weiterhin in der Zentrale
Gruppe Zahnbehandlung-Zahnersatz
1100 Wien, Wienerbergstraße 15-19
Telefon: +43 1 601 22-2423 (Zahnersatz),
bzw. DW 2490 oder 2425 (Kieferregulierung)
erledigt: - Per Post an die:
- Zahnersatzantrag für Prothesen mit Vorbezug
- Zahnersatzantrag für Prothesen in Verbindung mit mehr als zwei Klammerzahnkronen pro Kiefer
- Antrag auf Kostenübernahme kieferorthopädischer Behandlung für abnehmbare Geräte, für interzeptive Behandlung bei der/beim Vertrags(Wahl)zahnärztin/Vertrags(Wahl)zahnarzt, kieferorthopädische Hauptbehandlung bei der/beim Wahlkieferorthopädin/Wahlkieferorthopäden