Musterbeispiel für die Berechnung einer Apothekenrechnung unter Vorlage des dazu gehörigen Rezeptes:
Bei Einreichung einer Apothekenrechnung, auf welcher ein Medikament verrechnet wurde, würde sich die Kostenerstattung wie folgt zusammensetzen:
1.) Apothekenprivatpreis | EUR | 28,60 | |
minus 10 Prozent MwSt. | - | EUR | 2,60 |
EUR | 26,00 | ||
2.) Kassenpreis | EUR | 18,80 | |
3.) minus 20 Prozent vom Tarif | - | EUR | 3,76 |
EUR | 15,04 | ||
4.) plus 10 Prozent | + | EUR | 1,50 |
EUR | 16,54 | ||
5.) Rezeptgebühr (für 2011) | - | EUR | 5,10 |
Kostenerstattung | EUR | 11,44 |
1.) Der Apothekenprivatpreis beinhaltet grundsätzlich 10 Prozent Mehrwertsteuer.
2.) Kostenerstattung ist nach der gesetzlichen Regelung im Ausmaß von 80 Prozent des Aufwandes der Kasse bei Direktverrechnung durch die Apotheke zu leisten.
3.) Kostenerstattung gebührt auch für die Mehrwertsteuer.
4.) Pro Medikament ist die gesetzlich festgelegte Rezeptgebühr abzuziehen.