Schon bisher waren am Chip auf der Karte elektronische Signaturen aufgebracht: Wird die e-card in das Lesegerät gesteckt, etwa in der Arztordination, wird damit unter anderem der individuelle Versicherungsstatus des Karteninhabers geprüft.
Für die neue Generation der e-card werden UV- und Infrarot-Farben verwendet, deren Fälschung äußerst aufwändig wäre. Vollends fälschungssicher wird die e-card durch so genannte Guillochen, ein Schutzmuster aus verflochtenen feinen Linien. Dazu kommt der als Irisdruck von Banknoten bekannte Farbverlauf.
Wie kommt nun das Foto auf die e-card?
Wer schon einen österreichischen Reisepass besitzt, hat damit auch bereits ein verwendbares Foto bei der Behörde und muss gar nichts tun, damit die neue e-card automatisch zur rechten Zeit kommt. Dasselbe gilt für Besitzer eines österreichischen Personalausweises oder Scheckkarten-Führerscheins. Versicherte, von denen ein verwendbares Foto im Fremdenregister gespeichert ist, sind ebenfalls abgedeckt. Fotos aus diesen Quellen dürfen auf gesetzlicher Grundlage auch für die e-card verwendet werden.
Junge Menschen unter 14 brauchen ebenfalls nichts zu tun: Sie erhalten in jedem Fall eine e-card ohne Foto, auch wenn eines aus einem Dokument zur Verfügung steht. Ganz klar: Kinder und Jugendliche verändern sich rasch, darum kann hier auch kein Foto freiwillig gebracht werden.
Ausnahmen
Außerdem sind folgende Personengruppen von der Verpflichtung, ein Foto für die e-card zu bringen, ausgenommen:
- Personen, die im Ausstellungsjahr ihrer neuen e-card das 70. Lebensjahr vollenden oder bereits vollendet haben sowie
- Personen, die in Pflegestufe 4, 5, 6 oder 7 eingestuft sind.
Für diese Personen gilt: Liegt bereits ein Foto aus Reisepass, Personalausweis, Scheckkartenführerschein oder dem Fremdenregister vor, wird dieses automatisch auf die e-card übernommen. Liegt kein Foto vor, wird eine e-card ohne Foto ausgestellt. Personen, die von der Fotopflicht ausgenommen sind, können freiwillig ab 01.01.2020 ein Foto für die e-card zur jeweils zuständigen Registrierungsstelle bringen. Ein freiwillig abgegebenes Foto löst jedoch keinen vorzeitigen Kartentausch aus. Die neue e-card kommt wie gewohnt kurz bevor die alte abläuft.
Ablaufdatum kontrollieren
Wer keines der genannten Dokumente besitzt, sollte auf die Rückseite der e-card schauen: Dort ist fast immer ein Ablaufdatum aufgedruckt. Etwa drei bis vier Monate vorher sollte der betroffene Versicherte ein Foto nach Passbild-Standard bringen, und zwar
- als österreichischer Staatsbürger zu einer Außenstelle der Sozialversicherung bzw. in vielen Gemeinden auch auf das Gemeindeamt
- als Bürger eines anderen Staates auf die Landespolizeidirektion.
Auch mit Foto und allen beschriebenen Sicherheitsmerkmalen bleibt die e-card eine Schlüsselkarte: Sie enthält keine medizinischen Daten, sondern öffnet den Zugang zum e-card-System mit seinen vielen Services, die laufend erweitert werden.
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