Mitversicherung
Der Kreis der geschützten Personen ist größer als der Kreis der Versicherten der WGKK. Leistungen aus der sozialen Krankenversicherung können auch Familienmitgliedern (Angehörigen) zugutekommen. Hier finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen, zum Antrag und den benötigten Unterlagen für die Mitversicherung von Angehörigen.
Angehörige
Kinder unter 18
Kinder ab 18
Hinweise
Unter welchen Voraussetzungen eine Mitversicherung möglich ist, und wann ein Zusatzbeitrag bezahlt werden muss.
Service
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