Vor Anfertigung des abnehmbaren Zahnersatzes gleichgeltend vor Beginn einer kieferorthopädischen Behandlung mit abnehmbaren Geräten ist die Genehmigung der Kasse mittels "Antrages auf Kostenübernahme für Zahnersatz" mittels "Antrages auf Kostenübernahme kieferorthopädischer Behandlung" einzuholen. Die Versicherten (Angehörigen) haben für diese Leistungen eine Zuzahlung aus eigenem zu tragen. Der Anteil der Kasse wird direkt mit der Kasse verrechnet.
Die unten angeführten Anträge sind von den Vertragszahnärztinnen/den Vertragszahnärzten auszufüllen und der Patientin/dem Patienten auszuhändigen.
- Antrag auf Kostenübernahme für Zahnersatz
- Antrag auf Kostenübernahme kieferorthopädischer Behandlung
Die Anträge können wie folgt eingereicht werden:
- per Post:
Wiener Gebietskrankenkasse
Gruppe Zahnbehandlung-Zahnersatz
1100 Wien, Wienerbergstraße 15-19 - zur Weiterleitung in:
einem Kundencenter/einer Bezirksstellen der Wiener Gebietskrankenkasse - persönlich abgeben in:
Gruppe Zahnbehandlung-Zahnersatz
(Kundenverkehr: Montag bis Freitag von 07.00 bis 14.30 Uhr)
Wiener Gebietskrankenkasse
1100 Wien, Wienerbergstraße 15-19
Die Bewilligung von Anträgen auf Kostenübernahme für Zahnersatz bzw. Kostenübernahme kieferorthopädischer Behandlung wird auch in den Kundencentern/Bezirksstellen der Wiener Gebietskrankenkasse durchgeführt.