Für die Kostenerstattung benötigen Patientinnen/Patienten eine detaillierte, saldierte Originalhonorarnote mit Angabe
der Art und Dauer der durchgeführten Tests,
der Diagnose,
der Stampiglie der Leistungserbringerin/des Leistungserbringers sowie
das Behandlungsdatum.
Außerdem wird eine vor der Untersuchung ausgestellte Zuweisung benötigt.
Anspruch auf Kostenerstattung besteht gemäß ASVG nur für die klinische Diagnostik (nicht die psychologische Behandlung).