Zu den Beitragsgrundlagen zählen die allgemeine Beitragsgrundlage und die Beitragsgrundlage für Sonderzahlungen. Beide sind Beitragszeiträumen zuzuordnen. Die Meldung der Beitragsgrundlagen erfolgt mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung.
Sozialversicherungsbeiträge berechnen
Die Sozialversicherungsbeiträge sind von einer Beitragsgrundlage zu berechnen. Daneben gibt es weitere Beiträge oder Begünstigungen, die speziell zu berechnen sind. Wir informieren Sie hier über die Regeln für die Berechnung der Beiträge.
Beitragsgrundlagen
Beiträge
Die Beiträge umfassen die Sozialversicherungsbeiträge, den Arbeitslosenversicherungsbeitrag und die sogenannten Nebenbeiträge. Die Meldung der von den Beitragsgrundlagen zu entrichtenden Beiträge, Umlagen bzw. Nebenbeiträge erfolgt mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung.
Beitrag zur Betrieblichen Vorsorge
Bei der Berechnung des Beitrages zur Betrieblichen Vorsorge gelten nicht nur die Regeln für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Die Meldung der von den Beitragsgrundlagen zu entrichtenden Beiträge für die Betriebliche Vorsorge erfolgt mit der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung.
Spezielle Beschäftigte
Die Beitragsabrechnung von Lehrlingen, geringfügig Beschäftigten und freien Dienstnehmerinnen/freien Dienstnehmern hat spezielle Regelungen.
Besondere Zeiten
Für bestimmte Zeiten sind die Beiträge individuell zu ermitteln.
Weitere Beiträge
Dazu zählen vor allem das Service-Entgelt für die e-card, die DG-Abgabe und die Auflösungsabgabe.