Allgemeine Informationen
Für die Inanspruchnahme von Barleistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft durch die Versicherten ist vom Dienstgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld auszustellen und an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln. Dies betrifft sowohl Betriebe mit Lohnsummenverfahren als auch Betriebe mit Beitragsvorschreibeverfahren.
Fristen
Die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld ist im Interesse der Versicherten ehestmöglich zu übersenden.
Zuständige Stelle
Die Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld ist an den zuständigen Krankenversicherungsträger zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Die Übermittlung der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld erfolgt elektronisch mittels ELDA (Elektronischer Datenaustausch mit den österreichischen Sozialversicherungsträgern) in den vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger festgelegten einheitlichen Datensätzen an den Krankenversicherungsträger.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Zusätzliche Informationen
Besonderheiten: Eine Abschrift der vollständigen Arbeits- und Entgeltbestätigung ist der Dienstnehmerin unverzüglich auszuhändigen.
Für Schäden, die dem Krankenversicherungsträger infolge unrichtiger Angaben erwachsen, haftet der Dienstgeber.
Sanktionen: Bei Ordnungswidrigkeiten drohen seitens der Bezirksverwaltungsbehörde Verwaltungsstrafen.
Rechtsgrundlagen
§ 361 ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz)
Formular
Die notwendigen elektronischen Formulare sind in ELDA bzw. Ihrer Lohnverrechnungssoftware integriert.
Ausfüllhilfe: Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld - barrierefrei gemäß PDF/UA (344.7 KB)