Mit 01.01.2020 treten die organisatorischen Änderungen in der Sozialversicherung durch das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz in Kraft. Aus diesem Grund werden die Internetauftritte der Sozialversicherung überarbeitet und stehen am 30. und 31.12.2019 nicht zur Verfügung. Weiter Informationen finden Sie hier.
Meldebestimmungen für die Beitragszeiträume bis 31. Dezember 2018
Für die Beitragsabrechnung zu den Beitragszeiträumen bis 31. Dezember 2018 ist von Selbstabrechnerinnen und Selbstabrechnern zusätzlich nur die Beitragsnachweisung zu übermitteln.
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