Was kann eingereicht werden?
Es können nur Kosten eingereicht werden, die netto den Betrag von EUR 40,00 übersteigen. Folgende Leistungen werden unterstützt:
- Die (Rest-)Kosten der/des Versicherten für Heilbehelfe und Hilfsmittel, deren tarifliche Gesamtkosten die satzungsmäßige Höchstgrenze für die Leistungserbringung der Kasse (2019: EUR 522,00) übersteigen.
- Der Kostenanteil der/des Versicherten für einen Spitalsaufenthalt einer/eines anspruchsberechtigten Angehörigen.
- Die Tarif-Kosten für die Neuanschaffung eines verlorenen oder gestohlenen Hörgerätes.
- Der Patientenanteil für einen Zahnersatz (auch für Reparaturkosten) oder eine kieferorthopädische Behandlung oder tariflich nicht geregelte Kosten einer Zahnbehandlung in medizinischen Sonderfällen.
Was kann nicht eingereicht werden?
- Bestattungskosten
- Kosten für Hilfsmittel für den Arbeitsplatz oder Schulbesuch
- Zuzahlung für Rehabilitationsaufenthalte
- Kosten für Erholungs- oder Kuraufenthalte
- Die Inanspruchnahme von Privatärztinnen/Privatärzten oder von privatärztlichen Leistungen
- Aufzahlungen für persönlich gewünschte Ausführungen von Heilbehelfen und Hilfsmitteln (z.B. bei Brillen)
- Gesetzlicher Selbstbehalt für Heilbehelfe und Hilfsmittel (auch für orthopädische Schuhe), Rezeptgebühren
- Kostenbeitrag für Spitalsaufenthalt von Versicherten
Antragstellung - wer und wie?
Die/der Versicherte schickt ein mit dem Stichwort "Unterstützungsfonds" versehenes formloses Schreiben oder spricht persönlich in einer Dienststelle der Kasse vor. Ist die/der Versicherte dazu nicht in der Lage, kann die Unterschrift auch von der Sachwalterin/vom Sachwalter oder einer mit ihr/ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Person geleistet werden.
Anträge um Gewährung von Unterstützungen können schriftlich oder persönlich bis spätestens zwei Jahre nach Inanspruchnahme der Leistung von der Versicherten/vom Versicherten mit den entsprechenden Unterlagen eingebracht werden.
Welche Unterlagen sind notwendig?
- Einkommensbelege von allen in Hausgemeinschaft lebenden Personen (z.B. Gehaltszettel, Pensionsbescheid, Firmenpension, Auslandsrente, Unfallrente, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Mindestsicherung)
- Beleg über Alimente
- Beleg über Pflegegeld
- Mietzinsbeleg
- Bestätigung über Mietzins- oder Wohnbeihilfe
- Kostenvoranschlag oder Rechnung
Wo kann der Antrag gestellt werden?
- Entweder in einer Bezirksstelle bzw. einem Kundencenter der Wiener Gebietskrankenkasse
oder in der für die zentrale Bearbeitung zuständigen
- Leistungsabteilung
10, Wienerbergstraße 15-19, Erdgeschoß, Zimmer E95
Telefon: +43 1 601 22-2422, 2601, 2603, 3135
Fax: +43 1 601 22-3712
Bei persönlicher Vorsprache erreichen Sie uns:
- Montag
bis Freitag von 07.00 bis 14.30 Uhr
außer an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember