Gesundmeldung
Beendigung eines Krankenstandes
Ein von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt festgestellter Krankenstand bleibt solange aufrecht, wie Sie arbeitsunfähig krank sind und sich nachweislich in ärztlicher Behandlung befinden. Grundsätzlich ist die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt auch für Ihre Gesundmeldung zuständig.
Diese Onlinemeldung ersetzt die Gesundmeldung bei Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt nicht.
Geben Sie uns bitte nachstehend Ihre Daten für die Gesundmeldung bekannt:
Ein von der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt festgestellter Krankenstand bleibt solange aufrecht, wie Sie arbeitsunfähig krank sind und sich nachweislich in ärztlicher Behandlung befinden. Grundsätzlich ist die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt auch für Ihre Gesundmeldung zuständig.
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Geben Sie uns bitte nachstehend Ihre Daten für die Gesundmeldung bekannt:
SELBSTABMELDUNG VOM KRANKENSTAND | Schritt 1 von 2