e-card Was ist auf der e-card gespeichert? Wer bekommt generell eine e-card? Hat die e-card ein Gültigkeitsende? Bekommen Neugeborene automatisch eine e-card? Bei welchen Ärzten gilt die e-card? Wie viele Ärzte können pro Abrechnungszeitraum (Quartal) mit der e-card konsultiert werden? Benötige ich weiterhin einen Überweisungsschein? Gilt die e-card bei einem Urlaubsaufenthalt? Kann die e-card als Bürgerkarte verwendet werden? Fallen Kosten für die e-card an? Was habe ich im Fall eines Verlustes der e-card zu tun? Weitere Ausbauschritte Wo erhalte ich detailliertere Informationen?
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Parallel dazu wurden ca. 2.750 Vertragspartner ausgestattet, um flächendeckend den Zugang zu diesem modernen System zu ermöglichen.
Was ist auf der e-card gespeichert?
Es werden keinesfalls Behandlungs- oder Anspruchsdaten auf der Karte gespeichert. Daher wird zB beim Wechsel des Dienstgebers oder des Krankenversicherungsträgers keine neue e-card ausgestellt.
Wer bekommt generell eine e-card?
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
- Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (B-KUVG)
- Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG)
- Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG)
Weiters Personen, die von folgenden Krankenfürsorgeanstalten betreut werden:
- KFA der Bediensteten der Stadt Wien
- KFA für die Beamten der Landeshauptstadt Graz
- KFA für die Beamten der Stadt Villach
- KFA der Magistratsbeamten der Landeshauptstadt Salzburg
Hat die e-card ein Gültigkeitsende?
Die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte, blaue Rückseite) ist mit einem Gültigkeitsende versehen. Mit Ablauf der EKVK erhalten Sie, sofern die Anspruchsvoraussetzungen für eine EKVK erfüllt werden, automatisch eine neue e-card samt (verlängerter) EKVK zugestellt.
Hinweis:
Die e-card mit einer abgelaufenen bzw. ungültigen EKVK (auf der Rückseite) ist bei einem aufrechten Versicherungsschutz durch einen österreichischen Krankenversicherungsträger im Falle eines Arztbesuchs im Inland jedenfalls unbefristet gültig.
Bekommen Neugeborene automatisch eine e-card?
Die Zustellung der e-card erfolgt per Post.
Bei welchen Ärzten gilt die e-card?
Wie viele Ärzte können pro Abrechnungszeitraum (Quartal) mit der e-card konsultiert werden?
- einen Arzt für Allgemeinmedizin
- bis zu drei Fachärzte verschiedener Sparten und
- beliebig viele Zahnärzte
pro Quartal konsultieren.
Grundsätzlich ist die Konsultation eines zweiten Facharztes der selben Sparte innerhalb des selben Quartals auf Kosten der Wiener Gebietskrankenkasse nicht möglich. In begründeten Einzelfällen muss vor dem Besuch des Arztes die Bewilligung einer Zusatzkonsultation in einer Außenstelle der WGKK eingeholt werden.
Benötige ich weiterhin einen Überweisungsschein?
Sollten Sie in einem Quartal mehr als drei Fachärzte aufsuchen müssen, stellt Ihnen Ihr behandelnder Arzt dafür ebenfalls Überweisungsscheine aus.
Jedenfalls ist immer die e-card und allenfalls der Überweisungsschein vorzuweisen.
Gilt die e-card bei einem Urlaubsaufenthalt?
- Inland:
Die e-card kann beim Urlaub im Inland bei jedem Vertragsarzt (Zahnarzt, Facharzt oder Arzt für Allgemeinmedizin), jeder Vertragseinrichtung und allen eigenen Einrichtungen der Sozialversicherung verwendet werden.
Dazu ist es jedoch unbedingt erforderlich beim Arztbesuch im Urlaubsort den Arzt bzw. die Ordinationshilfe darauf hinzuweisen, dass Sie sich im Urlaub befinden. - Ausland (EU/EWR-Staaten und die Schweiz):
Auf der Rückseite der e-card befindet sich die EKVK (Europäische Krankenversicherungskarte).
Diese dient in den EWR-Staaten und in der Schweiz als Anspruchsnachweis für Leistungen in diesen Ländern. - Ausland (Vertragsstaaten außerhalb der EU)
Für Urlaube in den Staaten Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien u. Montenegro, Mazedonien und Türkei ist weiterhin ein Betreuungsschein auf Grund der jeweiligen bilateralen Verträge erforderlich.
Kann die e-card als Bürgerkarte verwendet werden?
Neben dem Ersatz des Krankenscheins und anderen Funktionen (zB Arzneimittel-Bewilligungsservice) erleichtert bzw. ermöglicht Ihnen dieses zusätzliche Service die Erledigung von Amtswegen im Internet (zB Arbeitnehmerveranlagung).
Fallen Kosten für die e-card an?
(§135 Abs. 3 ASVG) und wird vom Dienstgeber bzw. der bezugsauszahlenden Stelle (zB Arbeitsmarktservice) eingehoben.
Die Service-Entgelt Einhebung erfolgt am 15.11. für das nachfolgende Kalenderjahr.
Die Bestimmungen, wer das e-card-Service-Entgelt zu entrichten hat (zB Erwerbstätige, mitversicherte Ehegatten/innen oder Lebensgefährten/innen) bzw. wer davon ausgenommen ist (zB Personen, die von der Entrichtung der Rezeptgebühr befreit sind, sowie Kinder und Pensionisten), entsprechen den bisherigen Bestimmungen über die Krankenkassenscheckgebühr. (Genaueres siehe § 135 ASVG.)
Was habe ich im Fall eines Verlustes der e-card zu tun?
Sobald Sie den Verlust Ihrer e-card unter der Rufnummer
050 124 33 11 (Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr, ohne Vorwahl österreichweit zum Ortstarif erreichbar, bitte bei Anrufen im Inland die erste Null nie weglassen) melden, wird die Karte, um jeglichen Missbrauch auszuschließen, sofort gesperrt. Ihre neue e-card wird Ihnen umgehend per Post zugestellt.
Ist während dieser Zeit ein Arztbesuch erforderlich, kann die behandelnde Ärztin, der behandelnde Arzt (durch Eingabe Ihrer Versicherungsnummer) feststellen, ob eine Behandlung auf Kosten eines Krankenversicherungsträgers möglich ist.
Die e-card muss anschließend verpflichtend nachgebracht werden.
Weitere Ausbauschritte
Wo erhalte ich detailliertere Informationen?
Online:
www.chipkarte.at
Telefonisch:
e-card Serviceline:
050 124 33 11 - österreichweite Rufnummer
(Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr, ohne Vorwahl österreichweit zum Ortstarif, bitte bei Anrufen im Inland die erste Null nie weglassen)
aus dem Ausland:
+43 50 124 33 11
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