Fragen und Antworten zum Leistungsblatt:
Entstehen mir Kosten durch den Versand des Leistungsblattes? Warum bestehen bei den Krankenkassen Tarifunterschiede? Wie erhalte ich Informationen zu meinem Leistungsblatt? Warum erhalte ich ein Leistungsblatt? Wer bekommt aller ein Leistungsblatt? Bekommen Kinder ein eigenes Leistungsblatt? Wann erhalte ich mein Leistungsblatt? Wie oft erhalte ich ein Leistungsblatt? Worüber informiert mich das Leistungsblatt? Was ist im Leistungsblatt nicht aufgelistet? Warum werden die Beiträge nicht angeführt? Warum habe ich Leistungen eines Labors bzw. einer Pathologin/eines Pathologen? Warum habe ich Spitalskosten angeführt, wenn ich privat versichert bin? Wie hoch sind die Kosten für Spitalsaufenthalte? Ist das eine Rechnung? Muss ich mit dem Leistungsblatt etwas tun? Bekomme ich etwas? Ich habe noch kein Leistungsblatt erhalten. Was kann ich tun? Kann ich auf die Zusendung meines Leistungsblattes verzichten? Wofür werden meine Daten gespeichert?
Entstehen mir Kosten durch den Versand des Leistungsblattes?
Warum bestehen bei den Krankenkassen Tarifunterschiede?
Wie erhalte ich Informationen zu meinem Leistungsblatt?
- E-Mail: office.vinfo@wgkk.at
- Telefon: (+43 1) 811 99 - 0 1)
- Fax: (+43 1) 60246 - 13
- Adresse: Wiener Gebietskrankenkasse;
Wienerbergstraße 15-19; 1100 Wien
Warum erhalte ich ein Leistungsblatt?
Wer bekommt aller ein Leistungsblatt?
Leistungen für Mitversicherte unter 15 Jahren werden im Schreiben an die Bezugsversicherten (im Regelfall die Eltern) angeführt.
Bekommen Kinder ein eigenes Leistungsblatt?
Angehörige (Kinder) sind normalerweise immer bei beiden Elternteilen mitversichert. (Dies ist aber nicht allen Versicherten bekannt.)
Der Versand der Leistungsblätter erfolgt bei Angehörigen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr an beide Elternteile.
Die Kosten für ärztliche Hilfe, Heilmittel etc. sind natürlich nur einmal angefallen, auch wenn die Kosten auf beiden Leistungsblättern ausgewiesen werden, das heißt: die Leistungen wurden nur von einer Kasse bezahlt.
Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, bekommen ein eigenes Leistungsblatt zugeschickt.
Besteht bei einem Elternteil kein Sorgerecht für ein oder mehrere Kinder, so wird bei Bekanntgabe des Wegfalls des Sorgerechts bei diesem Elternteil die Information für die betroffenen Kinder unterdrückt.
Wann erhalte ich mein Leistungsblatt?
(zB der Versand für Frau Auer erfolgt im August, der für Herrn Zakl im Oktober)
Wie oft erhalte ich ein Leistungsblatt?
Sie erhalten Ihr Leistungsblatt einmal im Jahr.
Aber Achtung! Sie bekommen nur dann ein Leistungsblatt, wenn Sie mindestens einmal pro Jahr eine Sachleistung in Anspruch genommen haben und das 14. Lebensjahr vollendet haben.Worüber informiert mich das Leistungsblatt?
- Ärztliche Hilfe
- Diabetiker/innenversorgung
- Kosten für Heilbehelfe, Hilfsmittel
- Krankenhausaufenthalte (fiktive Kosten)
- Medikamente (Heilmittel)
- Rehabilitationsaufenthalte (nur Tage, keine Kosten)
- Sauerstoffversorgung
- Transportkosten
- Vorsorgeuntersuchung
Was ist im Leistungsblatt nicht aufgelistet?
- Barleistungen (Krankengeld, Wochengeld - für diese Leistungen werden seit jeher detaillierte Abrechnungen ausgestellt)
- Kostenerstattungen (zB für Rechnungen von Wahl(Privat)ärztinnen/-ärzten, da diese Information bereits im Zuge der Erstattung erfolgt)
- Spitalsambulanzen (auf Grund der derzeitigen Rechtslage leistet die WGKK einen Pauschalbetrag und erhält somit keine personenbezogenen Abrechnungsdaten)
Warum werden die Beiträge nicht angeführt?
In der Regel berechnet bei Erwerbstätigen die/der Dienstgeber/in die Beiträge und überweist einen Gesamtbetrag all seiner Dienstnehmer/innen an die Krankenversicherungsträger.
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Beitragssatz (ergibt sich aus der Art des Dienstverhältnisses) und dem beitragspflichtigen Entgelt bis zur geltenden Höchstbeitragsgrundlage.
Im Hinblick auf die für viele unserer Versicherten unterschiedlichen Beschäftigungs- und Versichertenkonstellationen innerhalb eines Kalenderjahres (zB durch Firmenwechsel oder Zeiten von Arbeitslosengeld oder Kinderbetreuungsgeld), wäre eine diesbezügliche Datenerfassung und –auswertung mit erheblichen zusätzlichen Verwaltungskosten verbunden.
Demzufolge hat der Gesetzgeber die Jahresinformation ausdrücklich auf die Kosten der erbrachten Sachleistungen beschränkt.Warum habe ich Leistungen eines Labors bzw. einer Pathologin/eines Pathologen?
An eine Fachärztin/einen Facharzt für Pathologie werden Gewebeproben eingeschickt. Die Untersuchung erfolgt ohne direkten Kontakt mit Patientent/innen.
Gewebeproben sind ua. die Kontroll-Krebsabstriche (PAP-Abstiche), die bei der Gynäkologin/dem Gynäkologen abgenommen und dann an die Fachärztin/den Facharzt für Pathologie zur Weiterverarbeitung und Befundung geschickt werden.
Warum habe ich Spitalskosten angeführt, wenn ich privat versichert bin?
Lediglich Leistungen, welche durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht gedeckt sind, wie zB Leistungen der Sonderklasse (Differenz der Anstaltsgebühr von der Allgemeinen Gebührenklasse auf die Sonderklasse, Einzelzimmeraufschlag, Honorar für Ärztinnen/Ärzte, ev. OP-Kosten) werden gegebenenfalls durch die private Versicherung abgedeckt.
Wie hoch sind die Kosten für Spitalsaufenthalte?
Da die Spitäler mit den Landesfonds und nicht mit den Krankenversicherungsträgern abrechnen, ist eine detaillierte tatsächliche personenbezogene Kostenaufstellung derzeit nicht möglich. Nachdem an die Krankenversicherungsträger die Forderung gestellt wurde, die Krankenhaustage mit einem Kostenfaktor zu belegen, entschloss man sich zur Angabe eines Richtwertes um den Versicherten eine ungefähre Kosteneinschätzung zu ermöglichen.
Bei dem Wert, der am Leistungsblatt angegeben wird, handelt es sich um einen fiktiven Wert, der aus einer Durchschnittsberechnung basierend auf den Daten des jeweiligen Vorjahres gebildet wurde. Er beträgt für die LIVE-Information des Jahres 2009: 228,00 Euro täglich.
Ist das eine Rechnung? Muss ich mit dem Leistungsblatt etwas tun? Bekomme ich etwas?
Ich habe noch kein Leistungsblatt erhalten. Was kann ich tun?
- E-Mail: office.vinfo@wgkk.at
- Telefon: (+43 1) 811 99 - 0 1)
- Fax: (+43 1) 60246 - 13
- Adresse: Wiener Gebietskrankenkasse;
Wienerbergstraße 15-19; 1100 Wien
Kann ich auf die Zusendung meines Leistungsblattes verzichten?
Sie können sich jedoch (ein kurzer Anruf unter der Telefon: (+43 1) 811 99-0 1) genügt) von einer künftigen Zusendung des Leitungsblattes ausnehmen lassen.
1) Diese Hotline steht Ihnen von 01. August bis 30. Dezember jeweils Montag bis Freitag von 07.30 bis 20.00 Uhr zur Verfügung.
Wofür werden meine Daten gespeichert?
- Feststellung und Erfüllung Ihrer Leistungsansprüche
- Verrechnung mit den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern der WGKK
- Erstellung Ihres Leistungsblattes
gespeichert. Die WGKK sorgt für eine äußerst genaue Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen.
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