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Leistungsblatt (LIVE)
Ein gesetzlicher Auftrag ermöglicht den Krankenversicherungsträgern die Erbringung einer zusätzlichen Serviceleistung. Rund 1,2 Millionen Kundinnen und Kunden der WGKK erhalten jährlich von August bis spätestens Oktober ihr persönliches Leistungsblatt für das Kalenderjahr des Vorjahres. Der Versand erfolgt in alphabetischer Reihenfolge und informiert über die Kosten der von Versicherten und ihren Angehörigen (Mitversicherten) im Kalenderjahr des Vorjahres in Anspruch genommenen Sachleistungen. Selbstverständlich ist dieses Service völlig kostenlos!

Fragen und Antworten zum Leistungsblatt:

Entstehen mir Kosten durch den Versand des Leistungsblattes?

Nein. Die Kosten für diese Serviceleistung trägt Ihre Sozialversicherung.
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Warum bestehen bei den Krankenkassen Tarifunterschiede?

Jede Kasse hat andere Verrechnungsbestimmungen und daher andere Tarife. Vergütet werden die Tarife, die vertraglich zwischen der jeweiligen Kasse und der/dem Vertragspartner/in (zB Ärztekammer) ausverhandelt wurden.
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Wie erhalte ich Informationen zu meinem Leistungsblatt?

Informationen zu Ihrem Leistungsblatt erhalten Sie:
  • E-Mail: office.vinfo@wgkk.at
  • Telefon: (+43 1) 811 99 - 0 1)
  • Fax: (+43 1) 60246 - 13
  • Adresse: Wiener Gebietskrankenkasse;
    Wienerbergstraße 15-19; 1100 Wien
1) Diese Hotline steht Ihnen von 01. August bis 30. Dezember jeweils Montag bis Freitag von 07.30 bis 20.00 Uhr zur Verfügung.
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Warum erhalte ich ein Leistungsblatt?

Diese Serviceleistung erfolgt auf Grund eines gesetzlichen Auftrages. Die Versicherten sollen über die Kosten der von ihnen und ihren Angehörigen (Mitversicherten) im Kalenderjahr des Vorjahres in Anspruch genommenen Sachleistungen informiert werden. Damit soll vor allem für mehr Transparenz gesorgt werden.
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Wer bekommt aller ein Leistungsblatt?

Das Leistungsblatt erhalten Versicherte und Mitversicherte ab dem vollendeten 14. Lebensjahr, die im Kalenderjahr des Vorjahres Sachleistungen von ihrer Krankenversicherung in Anspruch genommenen haben.
Leistungen für Mitversicherte unter 15 Jahren werden im Schreiben an die Bezugsversicherten (im Regelfall die Eltern) angeführt.
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Bekommen Kinder ein eigenes Leistungsblatt?

Angehörige (Kinder) sind normalerweise immer bei beiden Elternteilen mitversichert. (Dies ist aber nicht allen Versicherten bekannt.)
Der Versand der Leistungsblätter erfolgt bei Angehörigen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr an beide Elternteile.
Die Kosten für ärztliche Hilfe, Heilmittel etc. sind natürlich nur einmal angefallen, auch wenn die Kosten auf beiden Leistungsblättern ausgewiesen werden, das heißt: die Leistungen wurden nur von einer Kasse bezahlt.
Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, bekommen ein eigenes Leistungsblatt zugeschickt.
Besteht bei einem Elternteil kein Sorgerecht für ein oder mehrere Kinder, so wird bei Bekanntgabe des Wegfalls des Sorgerechts bei diesem Elternteil die Information für die betroffenen Kinder unterdrückt.

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Wann erhalte ich mein Leistungsblatt?

Von August bis spätestens Oktober werden rund 1,2 Millionen Kundinnen und Kunden der WGKK, in alphabetischer Reihenfolge ihr Leistungsblatt für das Kalenderjahr des Vorjahres erhalten.
(zB der Versand für Frau Auer erfolgt im August, der für Herrn Zakl im Oktober)
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Wie oft erhalte ich ein Leistungsblatt?

Sie erhalten Ihr Leistungsblatt einmal im Jahr.

Aber Achtung! Sie bekommen nur dann ein Leistungsblatt, wenn Sie mindestens einmal pro Jahr eine Sachleistung in Anspruch genommen haben und das 14. Lebensjahr vollendet haben.
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Worüber informiert mich das Leistungsblatt?

Das Leistungsblatt beinhaltet folgende Leistungskategorien:
  • Ärztliche Hilfe
  • Diabetiker/innenversorgung
  • Kosten für Heilbehelfe, Hilfsmittel
  • Krankenhausaufenthalte (fiktive Kosten)
  • Medikamente (Heilmittel)
  • Rehabilitationsaufenthalte (nur Tage, keine Kosten)
  • Sauerstoffversorgung
  • Transportkosten
  • Vorsorgeuntersuchung
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Was ist im Leistungsblatt nicht aufgelistet?

  • Barleistungen (Krankengeld, Wochengeld - für diese Leistungen werden seit jeher detaillierte Abrechnungen ausgestellt)
  • Kostenerstattungen (zB für Rechnungen von Wahl(Privat)ärztinnen/-ärzten, da diese Information bereits im Zuge der Erstattung erfolgt)
  • Spitalsambulanzen (auf Grund der derzeitigen Rechtslage leistet die WGKK einen Pauschalbetrag und erhält somit keine personenbezogenen Abrechnungsdaten)
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Warum werden die Beiträge nicht angeführt?

Derzeit ist es nicht möglich, allen Versicherten eine Aufstellung ihrer Krankenversicherungsbeiträge bekannt zu geben.
In der Regel berechnet bei Erwerbstätigen die/der Dienstgeber/in die Beiträge und überweist einen Gesamtbetrag all seiner Dienstnehmer/innen an die Krankenversicherungsträger.
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Beitragssatz (ergibt sich aus der Art des Dienstverhältnisses) und dem beitragspflichtigen Entgelt bis zur geltenden Höchstbeitragsgrundlage.

Im Hinblick auf die für viele unserer Versicherten unterschiedlichen Beschäftigungs- und Versichertenkonstellationen innerhalb eines Kalenderjahres (zB durch Firmenwechsel oder Zeiten von Arbeitslosengeld oder Kinderbetreuungsgeld), wäre eine diesbezügliche Datenerfassung und –auswertung mit erheblichen zusätzlichen Verwaltungskosten verbunden.

Demzufolge hat der Gesetzgeber die Jahresinformation ausdrücklich auf die Kosten der erbrachten Sachleistungen beschränkt.
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Warum habe ich Leistungen eines Labors bzw. einer Pathologin/eines Pathologen?

An ein Institut für med. chem. Labordiagnostik (Laborinstitut) oder eine Fachärztin/einen Facharzt für med. chem. Labordiagnostik wird zB Blut oder Harn geschickt. Die Untersuchung erfolgt ohne direkten Kontakt mit Patienten/innen.

An eine Fachärztin/einen Facharzt für Pathologie werden Gewebeproben eingeschickt. Die Untersuchung erfolgt ohne direkten Kontakt mit Patientent/innen.
Gewebeproben sind ua. die Kontroll-Krebsabstriche (PAP-Abstiche), die bei der Gynäkologin/dem Gynäkologen abgenommen und dann an die Fachärztin/den Facharzt für Pathologie zur Weiterverarbeitung und Befundung geschickt werden.

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Warum habe ich Spitalskosten angeführt, wenn ich privat versichert bin?

Als zuständiger Versicherungsträger übernehmen wir die Kosten der allgemeinen Gebührenklasse und haben somit für unsere Versicherten die gesetzliche Leistungspflicht erbracht.
Lediglich Leistungen, welche durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht gedeckt sind, wie zB Leistungen der Sonderklasse (Differenz der Anstaltsgebühr von der Allgemeinen Gebührenklasse auf die Sonderklasse, Einzelzimmeraufschlag, Honorar für Ärztinnen/Ärzte, ev. OP-Kosten) werden gegebenenfalls durch die private Versicherung abgedeckt.
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Wie hoch sind die Kosten für Spitalsaufenthalte?

Die Sozialversicherungsträger zahlen jährlich Pauschalbeträge an die in den Bundesländern eingerichteten Landesfonds. Mit diesen Pauschalbeträgen sind sämtliche Leistungen der Krankenanstalt abgegolten.

Da die Spitäler mit den Landesfonds und nicht mit den Krankenversicherungsträgern abrechnen, ist eine detaillierte tatsächliche personenbezogene Kostenaufstellung derzeit nicht möglich. Nachdem an die Krankenversicherungsträger die Forderung gestellt wurde, die Krankenhaustage mit einem Kostenfaktor zu belegen, entschloss man sich zur Angabe eines Richtwertes um den Versicherten eine ungefähre Kosteneinschätzung zu ermöglichen.

Bei dem Wert, der am Leistungsblatt angegeben wird, handelt es sich um einen fiktiven Wert, der aus einer Durchschnittsberechnung basierend auf den Daten des jeweiligen Vorjahres gebildet wurde. Er beträgt für die LIVE-Information des Jahres 2009: 228,00 Euro täglich.
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Ist das eine Rechnung? Muss ich mit dem Leistungsblatt etwas tun? Bekomme ich etwas?

Nein. Das Leistungsblatt dient ausschließlich zur Information.
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Ich habe noch kein Leistungsblatt erhalten. Was kann ich tun?

Von August bis spätestens Oktober werden rund 1,2 Millionen Kundinnen und Kunden der WGKK, in alphabetischer Reihenfolge ihr Leistungsblatt vom Kalenderjahr des Vorjahres erhalten (zB der Versand für Frau Auer erfolgt im August, der für Herrn Zakl im Oktober). Wenn Sie keine Sachleistung in Anspruch genommen haben, bekommen Sie im Folgejahr kein Leistungsblatt. Sollten Sie bis Oktober kein Leistungsblatt erhalten haben, obwohl Sie meinen, dass Sie eines hätten bekommen müssen, stehen Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
  • E-Mail: office.vinfo@wgkk.at
  • Telefon: (+43 1) 811 99 - 0 1)
  • Fax: (+43 1) 60246 - 13
  • Adresse: Wiener Gebietskrankenkasse;
    Wienerbergstraße 15-19; 1100 Wien
1) Diese Hotline steht Ihnen von 01. August bis 30. Dezember jeweils Montag bis Freitag von 07.30 bis 20.00 Uhr zur Verfügung.
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Kann ich auf die Zusendung meines Leistungsblattes verzichten?

Die Leistungsinformation an die Versicherten und deren Angehörigen ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Wiener Gebietskrankenkasse muss diesen gesetzlichen Auftrag erfüllen.

Sie können sich jedoch (ein kurzer Anruf unter der Telefon: (+43 1) 811 99-0 1) genügt) von einer künftigen Zusendung des Leitungsblattes ausnehmen lassen.

1) Diese Hotline steht Ihnen von 01. August bis 30. Dezember jeweils Montag bis Freitag von 07.30 bis 20.00 Uhr zur Verfügung.

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Wofür werden meine Daten gespeichert?

Ihre Daten werden zur:
  • Feststellung und Erfüllung Ihrer Leistungsansprüche
  • Verrechnung mit den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern der WGKK
  • Erstellung Ihres Leistungsblattes

gespeichert. Die WGKK sorgt für eine äußerst genaue Einhaltung aller Datenschutzbestimmungen.

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