Liebe Eltern!
Ab Juli 2006 entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die Antragstellung für die Verlängerung der Mitversicherung von ehelichen, unehelichen, legitimierten und Wahlkindern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Für die automatische Verlängerung der Mitversicherung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
1. Ihr Kind ist bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) gemeldet
2. Für Ihr Kind besteht ein bescheidmäßig zuerkannter Anspruch auf Familienbeihilfe
Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, teilt das Finanzamt der WGKK auf elektronischem Weg mit, dass weiterhin ein Anspruch auf Familienbeihilfe für Ihr Kind über das 18. Lebensjahr hinaus besteht. In diesem Fall verlängert die WGKK automatisch die Mitversicherung Ihres Kindes. Die Vorlage des Nachweises über die Anspruchsdauer von Familienbeihilfe ist somit nicht mehr erforderlich.
Beziehen Sie für Ihr Kind keine Familienbeihilfe, übermitteln Sie uns bitte, wie bisher, die entsprechenden Nachweise.