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WGKK: Lärmschutz zu Sylvester nicht vergessen
Damit Sylvester nicht für Ohrensausen sorgt - HNO-Experte des Hanusch-Krankenhauses über Risken der Sylvester-Knallerei
Auf die Bedeutung von Lärmschutz bei der Sylvester-Knallerei weist Univ. Prof. Dr. Reisser, Vorstand der HNO-Abteilung im Hanusch-Krankenhaus der Wiener Gebietskrankenkasse, hin. Jedes Jahr kommen zahlreiche Patienten nach Sylvester in die HNO-Abteilungen und -Praxen und klagen über Hörstörungen und lästige Ohrgeräusche (Tinnitus), die durch akustische Verletzungen mit Knallkörpern entstanden sind. Dabei können solche Verletzungen durch einfache Vorsichtsmaßnahmen wie Ohrstöpsel und die Vermeidung von Knallern in direkter Ohrnähe leicht vermieden werden.

Bei der Explosion eines Sylvesterknallers entstehen Druckwellen, die nicht nur zu bleibenden Hörschäden und lästigen Ohrgeräuschen sondern auch zu einem Reissen des Trommelfells führen können. Die Lautstärke der Explosion eines Knallers liegt bei 150 dB (Dezibel). Ab 130 dB verursacht Lärm Schmerzen im Ohr. Im Vergleich dazu beträgt der Schallpegel bei einer Unterhaltung 60 dB, der Lärmpegel eines Presslufthammers 100 dB und der einer Discothek 90 - 110 dB. Mit einem Lärmpegel von 125 dB ist sogar der Start eines Düsenflugzeuges aus 100 Meter Entfernung leiser als die Explosion eines Sylvesterknallers.

Die Gefahr einer Schädigung der Ohren kann schon durch die Verwendung einfacher Ohrstöpsel verringert werden, da typische Ohrstöpsel ca. 25 - 30 dB des Lärms vom Ohr abhalten können. Die wichtigste Vorsichtsmaßnahme ist jedoch ein sicherer Abstand von explodierenden Knallkörpern.

Sollten am 1. Jänner trotzdem Ohrgeräusche oder Schwerhörigkeit bemerkt werden, rät der Experte für Ohrenkrankheiten Prof. Reisser dringend zu einem Arztbesuch zur sofortigen Einleitung einer Behandlung des Hörschadens. Nur so können äußerst lästige Erinnerungen an die Sylvester-Knallerei vermieden werden.

Rückfragehinweis:
Mag. Jan Pazourek; WGKK/Öffentlichkeitsarbeit

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