Fragen und Antworten zur Leistungsinformation:
Entstehen mir Kosten durch den Versand der Leistungsinformation? Warum bestehen bei den Krankenkassen Tarifunterschiede? Wie erhalte ich Informationen zu meiner Leistungsinformation? Warum erhalte ich die Leistungsinformation? Wer bekommt aller die Leistungsinformation? Bekommen Kinder eine eigene Leistungsinformation? Wann erhalte ich meine Leistungsinformation? Wie oft erhalte ich eine Leistungsinformation? Worüber informiert mich die Leistungsinformation? Was ist in der Leistungsinformation nicht aufgelistet? Warum werden die Beiträge nicht angeführt? Warum habe ich Leistungen eines Labors bzw. einer Pathologin/eines Pathologen? Warum habe ich Spitalskosten angeführt, wenn ich privat versichert bin? Wie hoch sind die Kosten für Spitalsaufenthalte? Ist das eine Rechnung? Muss ich mit der Leistungsinformation etwas tun? Bekomme ich etwas? Ich habe noch keine Leistungsinformation erhalten. Was kann ich tun? Kann ich auf die Zusendung der Leistungsinformation verzichten? Wofür werden meine Daten gespeichert? Was ändert sich ab 2013? Welche alternativen Möglichkeiten gibt es zur Postzustellung?
Entstehen mir Kosten durch den Versand der Leistungsinformation?
Warum bestehen bei den Krankenkassen Tarifunterschiede?
Wie erhalte ich Informationen zu meiner Leistungsinformation?
- E-Mail: office.vinfo@wgkk.at
- Telefon: +43 1 601 22 - 0 1)
- Fax: +43 1 602 46 - 13
- Adresse: Wiener Gebietskrankenkasse;
Wienerbergstraße 15-19; 1100 Wien
Warum erhalte ich die Leistungsinformation?
Wer bekommt aller die Leistungsinformation?
Leistungen für Mitversicherte unter 15 Jahren werden im Schreiben an die Bezugsversicherten (im Regelfall die Eltern) angeführt.
Bekommen Kinder eine eigene Leistungsinformation?
Der Versand der Leistungsinformation erfolgt bei Angehörigen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr an beide Elternteile, wenn sie sich für den Postversand angemeldet haben.
Die Kosten für ärztliche Hilfe, Heilmittel etc. sind natürlich nur einmal angefallen, auch wenn die Kosten in der Leistungsinformation beider Elternteile ausgewiesen werden, das heißt: die Leistungen wurden nur von einer Kasse bezahlt.
Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, bekommen eine eigene Leistungsinformation zugeschickt, wenn sie sich bzw. die Eltern für den Postversand angemeldet haben.
Besteht bei einem Elternteil kein Sorgerecht für ein oder mehrere Kinder, so wird bei Bekanntgabe des Wegfalls des Sorgerechts bei diesem Elternteil die Information für die betroffenen Kinder unterdrückt.
Wann erhalte ich meine Leistungsinformation?
Wie oft erhalte ich eine Leistungsinformation?
Wenn Sie sich für den Postversand angemeldet haben, erhalten Sie die Leistungsinformation einmal im Jahr zugeschickt.
Aber Achtung! Sie bekommen sie nur dann, wenn Sie mindestens einmal pro Jahr eine Sachleistung in Anspruch genommen haben und das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Worüber informiert mich die Leistungsinformation?
- Ärztliche Hilfe
- Diabetiker/innenversorgung
- Kosten für Heilbehelfe, Hilfsmittel
- Krankenhausaufenthalte (fiktive Kosten)
- Medikamente (Heilmittel)
- Rehabilitationsaufenthalte (nur Tage, keine Kosten)
- Sauerstoffversorgung
- Transportkosten
- Vorsorgeuntersuchung
Was ist in der Leistungsinformation nicht aufgelistet?
- Barleistungen (Krankengeld, Wochengeld - für diese Leistungen werden seit jeher detaillierte Abrechnungen ausgestellt)
- Kostenerstattungen (z.B. für Rechnungen von Wahl(Privat)ärztinnen/-ärzten, da diese Information bereits im Zuge der Erstattung erfolgt)
- Spitalsambulanzen (auf Grund der derzeitigen Rechtslage leistet die WGKK einen Pauschalbetrag und erhält somit keine personenbezogenen Abrechnungsdaten)
- im Ausland (z.B. mit Europäischer Krankenversicherungskarte - EKVK) erbrachte Lesitungen
Warum werden die Beiträge nicht angeführt?
In der Regel berechnet bei Erwerbstätigen die/der Dienstgeber/in die Beiträge und überweist einen Gesamtbetrag all ihrer/seiner Dienstnehmer/innen an die Krankenversicherungsträger.
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Beitragssatz (ergibt sich aus der Art des Dienstverhältnisses) und dem beitragspflichtigen Entgelt bis zur geltenden Höchstbeitragsgrundlage.
Im Hinblick auf die für viele unserer Versicherten unterschiedlichen Beschäftigungs- und Versichertenkonstellationen innerhalb eines Kalenderjahres (z.B. durch Firmenwechsel oder Zeiten von Arbeitslosengeld oder Kinderbetreuungsgeld) wäre eine diesbezügliche Datenerfassung und –auswertung mit erheblichen zusätzlichen Verwaltungskosten verbunden.
Demzufolge hat der Gesetzgeber die Jahresinformation ausdrücklich auf die Kosten der erbrachten Sachleistungen beschränkt.
Warum habe ich Leistungen eines Labors bzw. einer Pathologin/eines Pathologen?
An eine Fachärztin/einen Facharzt für Pathologie werden Gewebeproben eingeschickt. Die Untersuchung erfolgt ohne direkten Kontakt mit Patientent/innen.
Gewebeproben sind ua. die Kontroll-Krebsabstriche (PAP-Abstiche), die bei der Gynäkologin/dem Gynäkologen abgenommen und dann an die Fachärztin/den Facharzt für Pathologie zur Weiterverarbeitung und Befundung geschickt werden.
Warum habe ich Spitalskosten angeführt, wenn ich privat versichert bin?
Lediglich Leistungen, welche durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht gedeckt sind, wie z.B. Leistungen der Sonderklasse (Differenz der Anstaltsgebühr von der Allgemeinen Gebührenklasse auf die Sonderklasse, Einzelzimmeraufschlag, Honorar für Ärztinnen/Ärzte, ev. OP-Kosten) werden gegebenenfalls durch die private Versicherung abgedeckt.
Wie hoch sind die Kosten für Spitalsaufenthalte?
Da die Spitäler mit den Landesfonds und nicht mit den Krankenversicherungsträgern abrechnen, ist eine detaillierte tatsächliche personenbezogene Kostenaufstellung derzeit nicht möglich. Nachdem an die Krankenversicherungsträger die Forderung gestellt wurde, die Krankenhaustage mit einem Kostenfaktor zu belegen, entschloss man sich zur Angabe eines Richtwertes, um den Versicherten eine ungefähre Kosteneinschätzung zu ermöglichen.
Bei dem Wert, der in der Leistungsinformation angegeben wird, handelt es sich um einen fiktiven Wert, der aus einer Durchschnittsberechnung basierend auf den Daten des jeweiligen Vorjahres gebildet wurde. Er beträgt für die LIVE-Information des Jahres 2011: 250,00 Euro täglich.
Ist das eine Rechnung? Muss ich mit der Leistungsinformation etwas tun? Bekomme ich etwas?
Ich habe noch keine Leistungsinformation erhalten. Was kann ich tun?
- E-Mail: office.vinfo@wgkk.at
- Telefon: +43 1 601 22 - 0 1)
- Fax: +43 1 602 46 - 13
- Adresse: Wiener Gebietskrankenkasse;
Wienerbergstraße 15-19; 1100 Wien
Kann ich auf die Zusendung der Leistungsinformation verzichten?
Anstelle der Postzustellung können Sie die Leistungsinformation online (LIVE-Online) mittels Handysignatur (www.handy-signatur.at) oder Bürgerkarte (www.buergerkarte.at) abrufen.
Wofür werden meine Daten gespeichert?
- Feststellung und Erfüllung Ihrer Leistungsansprüche
- Verrechnung mit den Vertragspartnerinnen und Vertragspartnern der WGKK
- Erstellung Ihrer Leistungsinformation
Was ändert sich ab 2013?
Welche alternativen Möglichkeiten gibt es zur Postzustellung?
Vorteile sind die jederzeitige Abrufmöglichkeit (auch der Leistungsinformationen der beiden Vorjahre), die Tatsache, dass die Information früher zur Verfügung steht (jedenfalls ab 1. August für alle Versicherten), und, dass Sie auch die Detaildaten (Quartal, Einzelleistungen) abrufen können.
Leistungsinformation (LIVE)
