Kostenerstattung
Werden für die Krankenbehandlung (ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe/Hilfsmittel) nicht die Vertragspartner/innen oder die eigenen Einrichtungen des Versicherungsträgers in Anspruch genommen, so gebührt eine Kostenerstattung.
Die Kostenerstattung darf jedoch die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.
Kostenerstattung können Sie erhalten für:
Mehr zum Thema:
Heilmittel
Anstaltspflege
Transportkosten
Auslandsbetreuungsschein
Die Kostenerstattung darf jedoch die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.
Kostenerstattung können Sie erhalten für:
- Wahlarzthilfe
- Zahnbehandlung/Zahnersatz
- Erkrankung im Ausland
- Heilbehelfe/Hilfsmittel
- Anstaltspflege in einem anderen EU/EWR-Mitgliedstaat
- Anstaltspflege in einer Krankenanstalt ohne Vertrag im Inland bzw. im Ausland
Heilmittel
Anstaltspflege
Transportkosten
Auslandsbetreuungsschein
