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Kostenerstattung
Werden für die Krankenbehandlung (ärztliche Hilfe, Heilmittel, Heilbehelfe/Hilfsmittel) nicht die Vertragspartner/innen oder die eigenen Einrichtungen des Versicherungsträgers in Anspruch genommen, so gebührt eine Kostenerstattung.
Die Kostenerstattung darf jedoch die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.

Kostenerstattung können Sie erhalten für:
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