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Versicherungsschutz
Die Allgemeine Sozialversicherung bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz.

Dienstnehmer/innen und freie Dienstnehmer/innen unterliegen der Pflichtversicherung, die Angehörigen der Versicherten sind durch die Mitversicherung in der Krankenversicherung geschützt.

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