Versicherungsschutz
Die Allgemeine Sozialversicherung bietet einen umfangreichen Versicherungsschutz.
Dienstnehmer/innen und freie Dienstnehmer/innen unterliegen der Pflichtversicherung, die Angehörigen der Versicherten sind durch die Mitversicherung in der Krankenversicherung geschützt.
Versicherungsschutz
