Medizinische Hauskrankenpflege
Was ist medizinische Hauskrankenpflege? Besteht eine zeitliche Begrenzung? Wie erfolgt die Abrechnung der Kosten? Abrechnung von medizinischer Hauskrankenpflege, wenn kein Kassenvertrag besteht?
Was ist medizinische Hauskrankenpflege?
Die medizinische Hauskrankenpflege ist eine krankenhausersetzende Maßnahme, die die Möglichkeit bietet, Erkrankte anstatt in einer Krankenanstalt, in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung zu versorgen und zu pflegen.
Die Inanspruchnahme ist nur auf ärztliche Anordnung möglich. Sie darf nur durch diplomiertes Krankenpflegepersonal erbracht werden. Medizinische Hauskrankenpflege umfasst ausschließlich medizinische Leistungen und qualifizierte Pflegeleistungen wie Injektionen, Sondenernährung, Wundversorgung etc.
Eine allfällige Grundpflege (Haut-, Haar- und Zahnpflege der Patientinnen/Patienten, Hilfeleistung bei täglichen Bedürfnissen) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung der/des Kranken (Betten machen, Umbetten, Essen kochen etc.) fällt nicht unter die medizinische Hauskrankenpflege und kann daher nicht auf Rechnung der WGKK durchgeführt werden. Sie ist privat zu bezahlen. Gegebenenfalls ist für diese Aufwendungen das Pflegegeld vorgesehen.
Die Inanspruchnahme ist nur auf ärztliche Anordnung möglich. Sie darf nur durch diplomiertes Krankenpflegepersonal erbracht werden. Medizinische Hauskrankenpflege umfasst ausschließlich medizinische Leistungen und qualifizierte Pflegeleistungen wie Injektionen, Sondenernährung, Wundversorgung etc.
Eine allfällige Grundpflege (Haut-, Haar- und Zahnpflege der Patientinnen/Patienten, Hilfeleistung bei täglichen Bedürfnissen) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung der/des Kranken (Betten machen, Umbetten, Essen kochen etc.) fällt nicht unter die medizinische Hauskrankenpflege und kann daher nicht auf Rechnung der WGKK durchgeführt werden. Sie ist privat zu bezahlen. Gegebenenfalls ist für diese Aufwendungen das Pflegegeld vorgesehen.
Besteht eine zeitliche Begrenzung?
Die Hauskrankenpflege ist für ein und denselben Versicherungsfall mit längstens vier Wochen begrenzt. Über diese vier Wochen hinaus muss eine chefärztliche Bewilligung der WGKK eingeholt werden.
Wie erfolgt die Abrechnung der Kosten?
Grundsätzlich wird medizinische Hauskrankenpflege im Rahmen eines Pauschalvertrages mit dem Fonds Soziales Wien gewährt, d.h. die Abrechnung der Kosten erfolgt direkt zwischen der WGKK und dem Fonds Soziales Wien.
Abrechnung von medizinischer Hauskrankenpflege, wenn kein Kassenvertrag besteht?
Wird medizinische Hauskrankenpflege durch berechtigte Personen oder Organisationen in Anspruch genommen, welche mit der WGKK keinen Vertrag haben, gewährt die WGKK gegen Vorlage einer saldierten Originalhonorarnote sowie einem Pflegeplan, in dem auch die Art und Dauer der Pflegeleistung in Minuten dokumentiert sind, einen Kostenzuschuss:
Mehr im Internet:
Fonds Soziales Wien
www.help.gv.at - Pflegegeld
www.pflegedaheim.at
- Bis zur Dauer von 45 Minuten EUR 8,64 zuzüglich Umsatzsteuer als Grundbetrag für Leistungen der medizinischen Hauskrankenpflege.
- Für jede weitere volle Viertelstunde erhöht sich der Kostenzuschuss um EUR 2,88 zuzüglich Umsatzsteuer.
Mehr im Internet:
Fonds Soziales Wien
www.help.gv.at - Pflegegeld
www.pflegedaheim.at
