Wir über uns
Unsere Leistungen im Überblick
Vorsorge
- Gesundheitsförderung und Prävention (z.B. Raucherentwöhnung, Ernährungsberatung, Zahngesundheitsförderung, etc.)
- Jugendlichenuntersuchung
- Vorsorgeuntersuchung
- Zeckenschutzimpfung
- Ärztliche Hilfe/Wahlarzthilfe
- Anstaltspflege (Spital)
- Heilmittel (Medikamente)
- Heilbehelfe (z.B. Brille) und Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl)
- Medizinische Hauskrankenpflege
- Psychotherapie
- Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation
- Krankengeld
- Transportkosten
- Ärztliche Betreuung im Urlaub (In- und Ausland)
- Medizinische Mutterschaftsleistungen (Sachleistungen)
- Wochengeld
- Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
- Zahnbehandlung
- Zahnersatz und Kieferregulierung
Solidaritätsprinzip
Solidarität (= Zusammengehörigkeitsgefühl; Gemeinsinn) ist ein Akt bewusster Mitmenschlichkeit, der auf der Einsicht beruht, dass wir Menschen aufeinander angewiesen sind.
Solidarität ist das Fundament der Sozialversicherung:
Solidarität ist das Fundament der Sozialversicherung:
- Es gibt keine Riskenauslese, jede/jeder Anspruchsberechtigte kann darauf vertrauen, die bestmögliche Betreuung zu erhalten.
- Auf der Beitragsseite erfolgt der Ausgleich zwischen Besserverdienenden und Minderverdienenden.
- Auf der Leistungsseite erfolgt der Ausgleich zwischen schutzbedürftigen und weniger schutzbedürftigen Personen.
- Durch den sozialen Ausgleich sind auch nahe Familienangehörige in den Schutz der Sozialversicherung größtenteils kostenlos miteinbezogen.
Geschützter Personenkreis
Derzeit sind rund 99 Prozent der österreichischen Bevölkerung durch die soziale Krankenversicherung geschützt.
Die Leistungen der Krankenversicherung gebühren nicht nur für die/den Versicherte/n, sondern auch, größtenteils ohne zusätzliche Beiträge, für bestimmte Angehörige.
Dies sind unter anderem:
Die Leistungen der Krankenversicherung gebühren nicht nur für die/den Versicherte/n, sondern auch, größtenteils ohne zusätzliche Beiträge, für bestimmte Angehörige.
Dies sind unter anderem:
- Kinder
- Ehegattin/Ehegatte
- Lebensgefährtin/Lebensgefährte
- Stiefkinder, Enkel, Pflegekinder
- haushaltsführende Angehörige
- Personen bei Pflege einer/eines nahen Angehörigen
Pflichtversicherung
Ein Grundsatz der österreichischen Sozialversicherung ist die Pflichtversicherung, die nahezu alle Erwerbstätigen in die Sozialversicherung einbindet. Dadurch ist es möglich, eine umfassende gesundheitliche Betreuung zu einem vernünftigen Preis für alle anzubieten. Medizinische Leistungen stehen allen Sozialversicherten unabhängig von ihrem individuellen Risiko zur Verfügung (Solidaritätsprinzip). Die Sozialversicherung ist gesetzlich zu zweckmäßiger und sparsamer Verwendung der Beiträge verpflichtet und verfolgt primär soziale, anstatt marktwirtschaftlicher Ziele.
Pflichtversicherung versus Versicherungspflicht:
Machen Sie sich bitte selbst ein Bild!
Pflichtversicherung versus Versicherungspflicht:
Machen Sie sich bitte selbst ein Bild!
| Pflichtversicherung | Versicherungspflicht |
| Das Versicherungsverhältnis entsteht kraft Gesetz und bietet sofort mit Beginn der Erwerbstätigkeit Schutz! | Jede Versicherte/jeder Versicherte muss sich selbst eine Versicherung suchen und es gibt oft Wartezeiten bis der Versicherungsschutz wirkt! |
| Keine Riskenauslese! Gleiche Leistungen für alle Anspruchsberechtigten, unabhängig vom Alter, Geschlecht und Vorerkrankungen. |
Privatversicherungen können große Risiken, hinsichtlich Alter, Geschlecht oder Vorerkrankungen, ablehnen. Riskenauslese! |
| Beitragsfreie Mitversicherung von nahen Angehörigen | Prämienzahlung für jede versicherte Person auch für nicht berufstätige Ehepartner/innen und Kinder |
| Beitragshöheunabhängig vom individuellen Risiko | Prämien- bzw. Leistungshöhe abhängig vom individuellen Risiko |
| Übersichtliche Tarifgestaltung - für einen einzigen Beitrag alle Gesundheitsleistungen | Unübersichtliche Tarifvielfalt - unterschiedliche Tarife für einzelne Leistungen, Sondertarife etc. |
| Gesetzlicher Leistungsanspruch durchsetzbarer Rechtsanspruch |
Vertragliche Leistungen - es gelten diverse Versicherungsbedingungen |
| Nicht gewinnorientiert | Gewinnorientiert |
| Geringer Verwaltungsaufwand (2,5 Prozent WGKK) |
Enormer Verwaltungsaufwand (15 - 30 Prozent) |
WIR ÜBER UNS
