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WGKK - Informationen zur Impfaktion „Schweinegrippe“ – Pandemieimpfung

Impfaktion „Schweinegrippe“ = Neue Influenza A/H1N1 (2009) – Pandemieimpfung

Was ist die Neue Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“)?

Das A/H1N1-Virus gehört zur Familie der Influenza-Viren (Grippeviren) und stellt eine neue genetische Variante dar, die erstmals im April 2009 nachgewiesen wurde.
  • Übertragung
    Die Neue Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“) ist als Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragbar und hat sich mittlerweile weltweit ausgebreitet. Man spricht daher von einer pandemischen Influenza, die alle paar Jahrzehnte auftritt.
  • Krankheitsbild
    Das Krankheitsbild entspricht bislang dem einer saisonalen Influenza und verläuft in der Regel milde. Die Symptome sind: plötzlich beginnendes starkes Krankheitsgefühl mit hohem Fieber, Husten, Muskel-, Glieder- und Kopfschmerzen. Zusätzlich können Atemwegsbeschwerden, Halsschmerzen und bei der Neuen Grippe auch Durchfall und Erbrechen auftreten. Dabei ist die Lungenentzündung eine der häufigen Folgeerkrankungen, die manchmal auch sehr schwer oder tödlich verlaufen kann.
    Im Unterschied zur saisonalen Influenza sind bei der Neue Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“) aber hauptsächlich Kinder und junge Erwachsene betroffen.
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Wer sollte sich impfen lassen (Risikogruppen)?

Aufgrund der bisherigen weltweiten Erfahrungen mit dem Verlauf der Neue Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“) wird seitens der WHO sowie der europäischen Gesundheitsbehörden eine Pandemieimpfung insbesondere für Kinder und Erwachsene mit chronischen Grunderkrankungen sowie für Schwangere empfohlen.

Risikogruppen, für die in Österreich die Impfung empfohlen wird:

  • Personen ab dem 6. Lebensmonat bis zum 49. Lebensjahr mit Grunderkrankungen
  • Schwangere ab der 15. Schwangerschaftswoche sowie enge Familienangehörige
  • Enge Familienangehörige und Betreuungspersonen von Kindern unter sechs Monaten mit Grunderkrankungen.
Unter Grunderkrankungen sind zu verstehen:
  • Chronische Krankheiten des Atmungssystems
  • Chronische Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems
  • Chronische neurologische und neuromuskuläre Erkrankungen
  • Alle anderen Grundkrankheiten, die die Immunität einer Person schwächen oder die Atmungsfunktion beeinträchtigen (inklusive Fettsucht)
  • Chronische Stoffwechselkrankheiten (insbesondere Diabetes mellitus)
  • Chronische Leber- und Nierenkrankheiten
  • Immunsystemschwäche angeboren oder erworben
  • Krebserkrankungen.
Achtung:
Die Schutzimpfung gegen die Neue Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“) schützt nicht gegen die saisonale Influenza.

Der Impfstoff ist auch für stillende Mütter geeignet.
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Wer sollte sich nicht impfen lassen?

Wenn Sie eine Überempfindlichkeit oder Allergie gegen Inhaltsstoffe des Mittels haben, sollen Sie nicht geimpft werden. Bei fiebrigen Erkrankungen und Infektionen sollte die Impfung verschoben werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an Ihre Hausärztin/IhrenHausarzt.
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Ab wann kann ich mich impfen lassen?

  • Montag, 9. November 2009: Start der Impfaktion für die Risikogruppen
Achtung:
Derzeit gilt: Nach der Erstimpfung ist eine 2. Teilimpfung nötig.
Die 2. Teilimpfung sollte 4 Wochen nach der Erstimpfung erfolgen. Zwischen beiden Teilimpfungen sollten mindestens 3 Wochen liegen.
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Wo kann ich mich bzw. mein Kind impfen lassen?

Die Schutzimpfung gegen die Neue Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“) wird gemeinsam von den Sozialversicherungsträgern und der Stadt Wien angeboten.

Alle Impfzentren stehen Versicherten aller Kassen zur Verfügung.
Liste aller Impfzentren zur Impfung gegen die Neue Influenza A/H1N1 („Schweinegrippe“):
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Was kostet die Impfung und wie kann man bezahlen?

Die Durchführung der Impfung („Stechen“) ist gratis.
Für den Impfstoff zu zahlender Impfkostenbeitrag:
  • Versicherte und Mitversicherte: in der Höhe der Rezeptgebühr 2010: 5,00 Euro
  • Rezeptgebührenbefreite Personen: 0 Euro
  • Nicht versicherte Personen: 8 Euro
Achtung:
Bitte halten Sie den genauen Betrag bereit. So helfen Sie mit, die Wartezeiten möglichst kurz zu halten. In den Impfstellen der WGKK können Sie nur bar bezahlen.
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Muss ich mich für die Impfung voranmelden, brauche ich meine e-card?

Nein, es gibt kein Voranmeldesystem.

Bitte halten Sie aber Ihre e-card bereit. So helfen Sie mit, die Wartezeiten möglichst kurz zu halten.
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Muss man den Impfstoff selbst mitbringen?

Nein. Impfstoffe stehen in den Impfzentren bereit.
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Ist in den Impfzentren der WGKK mit Wartezeiten zu rechnen?

Wir unternehmen alles, um die Wartezeiten für Sie möglichst kurz zu halten. Aufgrund möglicher unterschiedlicher Nutzung des Impfangebotes kann es aber zeitweise zu längeren Wartezeiten kommen.

Geimpft wird nach Reihenfolge des Eintreffens. Der genaue Zeitpunkt Ihres Eintreffens wird auf dem Zahlungsbeleg vermerkt, den Sie beim Impfschalter erhalten.
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Welche Nebenwirkungen hat der Impfstoff?

 Für den Impfstoff Celvapan® wird in der Gebrauchsinformation über Nebenwirkungen Folgendes angegeben:
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Wie kann ich selbst einer Ansteckung vorbeugen?

Sie können durch folgende Hygienemaßnahmen dazu beitragen, Ihr Infektionsrisiko zu senken:
  • Mehrmals täglich Händewaschen mit Seife und warmem Wasser
  • Augen, Nase oder Mund nicht mit ungewaschenen Händen berühren
  • Händeschütteln oder Begrüßungsküsse während der Grippezeit wenn möglich vermeiden
  • Bei der Pflege von erkrankten Personen besonders auf Hygienemaßnahmen achten
  • Gesunde Ernährung, viel Bewegung, ausreichende Erholungsphasen - ein gesunder Lebensstil unterstützt das Immunsystem und kann so die körpereigene Abwehr erhöhen.
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Kann ich mich in den Impfzentren auch gleich gegen die „normale“ saisonale Influenza impfen lassen?

Nein. Die aktuell eingerichteten Impfzentren sind nur für die Pandemie-Impfung gegen die Neue Influenza A/H1N1 (= „Schweinegrippe“) vorgesehen.

Der dafür verwendete Impfstoff Celvapan® wirkt nicht gegen die „normale“ saisonale Influenza.

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Weitere Informationen – Ansprechstellen

Telefon:
Auskünfte über Impfaktion, Impfstellen und Öffnungszeiten:
  • Infotelefon der MA 15: Telefonnummer (+43 1) 4000-8015
    Montag bis Freitag von 8.00 bis 15.00 Uhr
  • AGES-Infoline (+ 43 1) 05 0555 555
    Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr
Achtung:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie persönliche medizinische Fragen nicht mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Telefondienste oder der Impfzentren abklären können. In Ihrem eigenen Interesse wenden Sie sich bitte für eine individuelle Impfberatung an Ihre Hausärztin bzw. Ihren Hausarzt.

Internet:
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Informationsblatt und Einverständniserklärung für die Impfung

  • Informationsblatt:
    Informationsblatt bitte VOR der Impfung durchlesen!
    Dieses Informationsblatt liegt auch in allen Impfzentren auf.
 
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  • Einverständniserklärung:
    Bitte VOR der Imfpung ausgefüllt den Arzt/der Ärztin geben!
    Diese Einverständiserklärung liegt auch in allen Imfpzentren auf.
    Sie können sie aber auch herunterladen und ausgefüllt zur Imfpung mitbringen.
    So helfen Sie mit, die Wartezeiten möglichst kurz zu halten.

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